Promille Rechner

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PROMILLE - RECHNER
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Das Wort Promille bezieht sich auf die Menge Alkohol, die man im Blut hat. Der Blutalkohol-Gehalt wird in Promille angegeben und kann mittels der Widmarkformel berechnet sowie in der Atemluft oder im Blut gemessen werden. Als Maßeinheit dient das Massenverhältnis Milligramm Alkohol pro Gramm Blut (mg/g). Mit unseren Testgeräten wird ermittelt, welche Alkoholkonzentration der Betroffene im Körper hat. Als Maßeinheit dient die Alkoholmenge in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l).




0,2 Promille


Das Wahrnehmungsvermögen für bewegte Lichtquellen verschlechtert sich. Sie können
nachts die Entfernung entgegenkommender Fahrzeuge nicht mehr ausreichend sicher
abschätzen.




0,3 Promille


Die Raumtiefenschätzung wird beeinträchtigt. Sie beurteilen Entfernungen nicht mehr richtig. Gewagte Überholmanöver und zu dichtes Auffahren sind Folge. Die Möglichkeit, dass es zu einem Unfall kommt, erhöht sich um das Fünffache.




0,5 Promille


Angesteuerte Objekte liegen für Sie weiter entfernt als in der Realität. Dadurch sehen Sie den Beginn einer Kurve in größerer Entfernung als es tatsächlich der Fall ist. Die Folge kann sein, dass Sie mit zu hoher Geschwindigkeit in eine Kurve einfahren, den Scheitelpunkt verpassen und aus der Kurve hinausgetragen werden.


Die Empfindlichkeit der Augen für rot Licht lässt nach, es tritt eine Rotschwäche ein. Sie können dann das Rot einer Ampel, einer Baustellensicherung oder Schluss- und Bremslichter vorfahrender Autos nicht mehr so wahrnehmen wie Sie es ohne Alkoholeinwirkung könnten.


Die Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit lassen erheblich nach. Ebenso wird die Umstellung von einem optischen Reiz zum anderen langsamer. Die Anpassung zum Beispiel beim Übergang von Fern- auf Abblendlicht gelingt nicht schnell genug. Wenn sie mangels rascher Reaktionsfähigkeit zum Beispiel
nur eine Sekunde später bremsen vergrößert sich bei einer Geschwindigkeit von 450 Km/h der Bremsweg um 14 m.


Gleichgewichtsstörungen treten auf.


Durch die euphorisierende Wirkung entsteht ein Gefühl der Sorglosigkeit und Entspannung. Konflikte, Hemmungen, eigene Mängel, Ängste, Nöte und Beschwerden treten in den Hintergrund oder werden verdrängt. Das auftretende Gefühl des Wohlbehagens führt zu gehobener Stimmung, Fröhlichkeit, Ausgelassenheit und Selbstüberschätzung. Die Kritikfähigkeit lässt nach und führt zu einer größeren Risikobereitschaft und verminderter Vorsicht.




1,0 Promille


Die Hell-Dunkel-Reaktion der Augen, also ihre Fähigkeit sich auf plötzliche Helligkeitsunterschiede einzustellen, ist erheblich gestört. Sie erkennen nach der Blendung durch den Gegenverkehr oder im Wechsel von Fern- und Abblendlicht Fußgänger, Radfahrer, parkende Autos oder Gegenstände auf der Fahrbahn zu spät.
Das Blickfeld verengt sich erheblich. Sie können nicht mehr ausreichend wahrnehmen, was von rechts nach links kommt. Die Aufmerksamkeit verringert sich um die Hälfte. Die Reaktionszeit wird noch länger, der Anhalteweg
noch größer. Die intellektuelle Leistung nimmt rasch ab. Konzentration, Aufmerksamkeit, Kritik und Urteilsvermögen, Auffassung- und Umstellungsfähigkeit, Umsicht und Besonnenheit lassen nach. Außerdem wird das Verantwortungsgefühl stark beeinträchtigt. Verstärkt treten Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen auf. Die Folge sind typisch alkoholbedingte
Verhaltensweisen wie Geradeausfahren in Kurven, Schlangenlinien fahren, Auffahren auf andere Fahrzeuge, Unfälle beim Einparken, Nichtbeachten der Vorfahrt, überhöhte Geschwindigkeit, unvorsichtiges Überholen bis zum Herausfallen aus dem Auto, wenn die Tür geöffnet wird.




1,1 Promille


Bewegungen werden verlangsamt und unsicher. Unerwünschte Gefühlsausbrüche sind nicht mehr kontrollierbar. Das Stadium der Enthemmung erreicht seinen Höhepunkt. Die absolute Fahruntüchtigkeit tritt bei allen Kraftfahrzeugen ein.


Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:


A. nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen


B. strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)


C. strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)


Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille:


A. Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
1. Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot


B. strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)


C. strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer


Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:


A. strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)


B. strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer




Besonderheiten für Radfahrer


Obige Übersicht gilt für Alkoholdelikte von Kraftfahrzeugführern.
Da einige gesetzliche Bestimmungen sich ausdrücklich auf Kraftfahrzeugführer beschränken, gelten für Radfahrer andere Regeln:




1. Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 1,6) Promille:


A. nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen


B. strafbar nach § 316 StGB, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 1 Jahr)
FAQ: Regelstrafen für Ersttäter; Anzahl Tagessätze, Dauer Sperrfrist usw.


C. strafbar nach § 315c StGB, wenn es alkoholbedingt zu einem Verkehrsunfall kommt oder ein anderer Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wird:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- zivilrechtliche Haftung für den Unfallschaden, die private Haftpflicht kann unter Umständen eine Regulierung ablehnen (wegen grober Fahrlässigkeit).


Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist im Rahmen des Strafverfahrens nicht vorgesehen, ebenso wenig ein Fahrverbot. Auch eine MPU ist nicht automatisch vorgesehen. Erst bei einem zweiten Alkoholverstoß (z.B. Fahrt mit 0,51 Promille als Kraftfahrer) würde eine MPU angeordnet. Wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen, wird ein ärztliches Gutachten verlangt.




2. Alkoholgehalt im Blut ab 1,6 Promille:
in jedem Fall strafbar nach § 316 bzw. § 315c StGB:


- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 1 Jahr)
- falls die Voraussetzungen von 1.C erfüllt sind, so treten auch die dort genannten Folgen ein
- die Führerscheinstelle ordnet eine MPU an, um die Eignung als Kraftfahrzeugführer zu überprüfen;
wird diese nicht bestanden, so wird die Fahrerlaubnis entzogen.


Die MPU-Anordnung sollte zwar zeitnah aufgrund einer Mitteilung der Polizei/Staatsanwaltschaft an die Führerscheinbehörde erfolgen, oftmals wartet die Führerscheinstelle jedoch den rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ab. Wird sie darüber nicht zeitnah informiert, so kann in Einzelfällen die MPU-Anordnung auch erst einige Jahre später kommen, wenn mindestens ein weiterer Punkt in Flensburg dazu führt, dass das KBA die Führerscheinstelle auf das Vorhandensein von 8 Punkten hinweist, damit die Maßnahmen nach § 4 (3) Nr. 1 StVG ergriffen werden können.


Quelle: KBA